Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung- aber wie?
Gesetzliche Verpflichtung seit 2013
Nach §5 des Arbeitsschutzzgesetz für Betriebe ist die Gefährdungsbeurteilung auch psychischer Belastung Pflicht seit 2013. Wir führen diese für Sie kompetent und vertrauensvoll durch und entwickeln mit Ihnen und für Sie Maßnahmen mit Wirksamkeitskontrolle!
So setzen Sie nicht nur die gesetzliche Vorgabe rechtssicher und effizient um, sondern Sie und Ihre Mitarbeiter profitieren auch langfristig durch geringere Belastung und hilfreichen Arbeitsbedingungen.