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AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Lieber Klient, lieber Kunde!

Ihre Anmeldung ist gleichzeitig ein Einverständnis mit den folgenden Geschäftsbedingungen:

§ 1 Begriffsbestimmungen und Geltung der Bedingungen

Als Leistungsgeber im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden die Inhaberin Alexandra Battenberg definiert. Die Seminarteilnehmer, Coachingklienten und Kunden des Leistungsgebers werden als Leistungsnehmer bezeichnet.

Diese Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle Leistungen zwischen Leistungsgeber und Leistungsnehmer.

Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden sollten. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Leistungsgeber schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Der Leistungsnehmer erhält ein schriftliches Leistungsangebot über die von ihm gewünschte Dienstleistung. Diese Angebote sind sämtlich freibleibend und unverbindlich. Der Vertragsabschluss über die Dienstleistung (Beratung, Training, Coaching) kommt durch schriftliche Annahme des Angebotes, durch Auftragsbestätigung durch den Leistungsgeber oder durch beiderseitige Vertragsunterzeichnung, in dem der individuelle Leistungsumfang und gegebenenfalls weiter Modalitäten geregelt sind, zustande. Vertragsergänzungen, -abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

§ 3 Leistungen

Der Leistungsgeber gewährleistet dafür Sorge zu tragen, dass bei der inhaltlichen Gestaltung der Dienstleistung nach den neuesten fachlichen und didaktischen Erkenntnissen vorgegangen wird. Der Umfang der individuellen Leistungen ergibt sich vorrangig aus dem Vertrag selbst, nachrangig aus dem Angebot und sonstigen Leistungsbeschreibungen. Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen von der beschriebenen Leistung können vor oder während der Durchführung der Seminare vorgenommen werden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen das Seminar in seinem Kern nicht völlig verändern.

Der Leistungsgeber ist berechtigt, den vorgesehenen Berater im Bedarfsfalle durch andere, gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.

§ 4 Teilnehmermaterialien und Zusatzleistungen

Teilnehmermaterialien, die vom Leistungsgeber zur Verfügung gestellt werden, sind in der vereinbarten Vergütung enthalten, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Das Urheberrecht an den jeweiligen Skripten und allen weiteren Seminarunterlagen, gleich welcher Art oder Verkörperung, gebührt allein dem Leistungsgeber oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem jeweiligen Autor oder Hersteller.

Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Teilnehmermaterialien oder sonstigen Seminarmaterialien ohne schriftliche Zustimmung des Leistungsgebers ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in Daten verarbeitenden Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen. Sämtliche Lernmittel, die nicht ausdrücklich vom Leistungsgeber als Teilnehmerskripten kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, sind auf Kosten des Leistungsnehmers von diesem selbst zu beschaffen. Verpflegungs- und Übernachtungskosten sind nicht im Seminarpreis enthalten, soweit nicht anders vereinbart.

§ 5 Preise

Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Alle Preise verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, zuzüglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer in Euro.

§ 6 Zahlungsbedingungen

Soweit im Vertrag nicht ausdrücklich anders geregelt, wird das Leistungsentgelt nach Erhalt der Rechnungen sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist der Leistungsgeber berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber gehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. Die Rechnungen werden entweder mit Beginn des Seminars oder abschnittsweise oder nach dessen Beendigung erstellt. Der Leistungsnehmer hat die vertraglich vereinbarten Seminargebühren und –kosten vollständig zu entrichten, auch wenn einzelne Seminarveranstaltungen, gleich aus welchem Grunde, von ihm versäumt werden. Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen und Abweichungen wie unter § 3 beschrieben, berechtigen ebenfalls nicht zur Herabsetzung der vereinbarten Seminargebühr. Der Leistungsnehmer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 7 Rücktritt des Leistungsgebers

Der Leistungsgeber kann vor Beginn der vereinbarten Dienstleistung (Training, Beratung, Coaching) vom Vertrag aus wichtigen Gründen (Höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung des Leistungsgebers) zurücktreten. In diesem Falle erhält der Leistungsnehmer unverzüglich eine entsprechende Mitteilung. Haftungs- und Schadensersatzansprüche des Leistungsnehmers gegen den Leistungsgeber sind in jedem Falle ausgeschlossen.

Der Leistungsnehmer kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, längstens jedoch bis 8 Wochen vor Dienstleistungsbeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bei späteren Rücktritten durch den Leistungsnehmer wird diesem eine Pauschale von 50% der Dienstleistungsgebühr in Rechnung gestellt, bei Rücktritt weniger als 7 Tage vor Trainings-, Beratungs-, oder Coachingbeginn wird das volle Leistungsentgelt in Rechnung gestellt.

Die Entsendung einer Ersatzperson ist möglich. In diesem Falle wird dem Leistungsnehmer keine Pauschale berechnet. Sollten Stornierungsgebühren für im Auftrag des Kunden vorgenommene Reservierungen (Z.B. Hotelreservierungen) anfallen, so werden diese dem Kunden unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktrittes vollumfänglich weiterbelastet.

§ 8 Haftung

Der Leistungsgeber übernimmt keine Haftung für den mit der Dienstleistung (Beratung, Coaching, Training) beabsichtigten Erfolg. Soweit die Dienstleistung in den Räumlichkeiten des Leistungsnehmers stattfinden, ist dieser für die Ausstattung der Räume und die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsbestimmungen verantwortlich.

§ 9 Datenerfassung

Für die Dauer des Vertragsverhältnisses und in den Fällen des Satzes 2 darf der Leistungsgeber die personenbezogenen Daten des Leistungsnehmers unter Beachtung der geltenden datenschutzgesetzlichen Regelungen speichern und nutzen. Der Leistungsnehmer ist auch nach Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Erhalt von Informationsmaterial des Leistungsgebers einverstanden.

§ 10 Gerichtsstand

Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird Frankfurt als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder im Vertrag unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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